Berufsbild
Die Ausbildung Fachpraktikerin/Fachpraktiker im Verkauf ist eine spezielle, eher praxisorientierte Berufsausbildung für Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Behinderungen.
Sie orientiert sich stark an der normalen Verkäufer-Ausbildung, ist aber oft individueller angepasst.
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben werden Theorie und Praxis miteinander verknüpft.
Das Einsatzgebiet für die Fachpraktikerin/Fachpraktiker im Verkauf ist sehr vielseitig. Sie arbeiten z. B. in Fachgeschäften und Fachmärkten, in Kauf- und Warenhäusern, Gartenzentren oder bei Tankstellen. Auch in Werksverkaufseinrichtungen oder im Versandhandel können sie Beschäftigung finden. Hierbei führen sie meist einfachere oder zuarbeitende Tätigkeiten aus.
Voraussetzungen
Voraussetzung für diesen Ausbildungsberuf ist, dass die zuständige Arbeitsagentur ausdrücklich die Eignung, insbesondere die Berufsreife der Bewerberin/des Bewerbers, festgestellt hat und die Ausbildung nach diesen Vorschriften befürwortet.
Das bedeutet, dass die Ausbildung nach § 66 BBiG nur in Betracht kommt, wenn eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht zu erwarten ist.
Die Befürwortung einer Bewerberin/eines Bewerbers setzt voraus, dass eine Bestätigung der Agentur für Arbeit vorgelegt wird, wonach die Ausbildung nach § 66 BBiG wegen Art und Schwere der Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX, § 19 SGB III) angezeigt ist, und dass die entsprechende Begutachtung durch den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Ein Schulabschluss ist nicht zwingend erforderlich. Viele Betriebe akzeptieren auch Bewerber ohne Schulabschluss. Wichtig sind eher: Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Motivation und Umgang mit Kunden.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 24 Monate.
Es ist möglich, dass die Ausbildung im Anschluss als Verkäuferin oder Verkäufer in einem Betrieb des Einzelhandels fortgesetzt werden kann.
Hierfür sind notwendig:
- gute Leistungen der/des Auszubildenden während der Ausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker im Verkauf
- eine Anhörung aller Beteiligten und
- die Zustimmung der Industrie- und Handelskammer
Die nach der Regelung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker im Verkauf abgeleistete Ausbildungszeit kann dabei gemäß § 8 Abs. 1 BBiG ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit im Ausbildungsberuf „Verkäuferin/Verkäufer“ angerechnet werden.
Ziel/Abschluss
Nach der Ausbildung bekommt man normalerweise den Abschluss:
„Fachpraktikerin/Fachpraktiker im Verkauf“
Das ist ein anerkannter Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (§66 BBiG bzw. §42r HwO). Der Abschluss wird meist von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und vergeben.
Ein weiteres Ziel der Ausbildung Fachpraktikerin/Fachpraktiker im Verkauf ist, Menschen mit Unterstützungsbedarf auf ein möglichst selbstständiges Arbeitsleben im Einzelhandel vorzubereiten. Dabei geht es nicht nur darum, einen Beruf zu lernen, sondern auch darum
- Sicherheit im Arbeitsalltag zu bekommen,
- Verantwortung zu übernehmen,
- mit Kunden sowie Kolleginnen und Kollegen umgehen zu lernen,
- selbstständiger zu werden,
- langfristig Arbeit zu finden.
Die Ausbildung soll außerdem den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.
Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis später direkt.
Berufsschulunterricht
Schultage Teilzeitklasse
Ansprechperson
Rendsburg
Marcus Ernst
Tel.: 04331 459599-0
E-Mail: marcus.ernst@bbz-rd-eck.de