Berufliche Bildung in Rendsburg & Eckernförde

Dein Weg am BBZ

Berufliches Gymnasium (Abitur)

BERUFLICHES GYMNASIUM MIT ZIEL ABITUR

Allgemeine Infos

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in allen Studienrichtungen (Allgemeine Hochschulreife) entspricht.

Insbesondere durch die berufliche Orientierung bereitet es auch auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung vor. Es schließt mit der Abiturprüfung ab.

Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums erwerben am Ende der Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife (schulischer Teil). Wer die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlässt, erhält hierüber auf Antrag ein Zeugnis.

Das Berufliche Gymnasium unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien im Wesentlichen durch die berufsbezogenen Fächer.

Schon bei der Anmeldung entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für eine Fachrichtung; dazu gehört ein weiteres berufsbezogenes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau.

Daneben werden auf grundlegendem Anforderungsniveau allgemeinbildende Fächer (Spanisch, Französisch, Naturwissenschaften, Informatik, Gemeinschaftskunde, Sport, Religion oder Philosophie) unterrichtet. Der Unterricht findet unter Verwendung schülereigener Notebooks statt und orientiert sich an Formen des kooperativen Lernens.

Stundenzahl pro Woche: 32

Das Berufliche Gymnasium (am Standort Rendsburg) findet ab dem Schuljahr 2026/27 im Kurssystem statt:

Im 11. Jahrgang können sich die Schülerinnen und Schüler ein Jahr aufgefangen im Klassenverband in unsere große Schule einfinden, bevor sie dann in der Qualifikationsphase im Kurssystem von Tutoren begleitet werden. Die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch werden 4-stündig, statt bisher 3- und 5-stündig unterrichtet. Im 11. Jahrgang können die Schülerinnen und Schüler auf diese Weise die Anforderungen der drei Fächer kennenlernen und danach eine fundierte Entscheidung treffen.

Im 12. und 13. Schuljahr gibt es ein Kurssystem, das mehr Flexibilität ermöglicht. Es gibt am BG zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA), davon ist eines fachrichtungsbezogen (Gesundheit, Informationstechnik (INT), Volkswirtschaftslehre (VWL) und Betriebswirtschaft mit Controlling (BRC)), das zweite eA-Fach ist eines der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Es sind alle Kombinationen aus profilgebendem ersten eA-Fach und zweitem eA-Fach möglich.

Flyer Standort Eckernförde

Ansprechpersonen

Rendsburg
Wiebke Hikade
Tel.: 04331 459599-0
E-Mail: wiebke.hikade@bbz-rd-eck.de

Eckernförde
Per Hendrik Hansen
Tel.: 04351 7574-0
E-Mail: per.hansen@bbz-rd-eck.de

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen ab dem Schuljahr 2020/21

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind in der Regel¹ Schülerinnen und Schüler berechtigt,

  • deren Noten im Abschlusszeugnis des durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschlusses in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” und in keinem Fach “mangelhaft” oder “ungenügend” sind und die einen Schnitt von mindestens „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben.
  • die an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind.
  • die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” sind und darüber hinaus einen Schnitt von mindestens „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben, soweit diese im Abschlusszeugnis zu benoten sind.
  • für die auf Antrag die Klassenkonferenz an Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Schulen den Übergang in die gymnasiale Oberstufe befürwortet hat. Dies ist der Fall, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe zu erwarten ist und der Mittlere Schulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 in allen Fächern erreicht wurde.

Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Berufliches Gymnasium besteht nicht.

Im Rahmen einer Kooperation haben Schüler*innen einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die kooperierende Schule, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

¹Genaueres regelt die BGVO vom 20. Juli 2017 in Verbindung mit der Änderungsverordnung schulrechtlicher Bestimmungen für berufsbildende Schulen vom 26. Juni 2019.